Dein Job
Der ORF-Publikumsrat hat als Kollegialorgan die Aufgabe, sich auf der Grundlage des verfassungsgesetzlich begründeten Programmauftrags für die Interessen des Publikums einzusetzen.
Er hat die Gesamtanliegen des Publikums mit dem gesetzlichen Programmauftrag abzugleichen und die daraus gewonnenen Standpunkte im Rahmen seiner Kompetenzen zu vertreten.
Dem Publikumsrat gehören 30 Mitglieder an, seine Funktionsperiode dauert vier Jahre. Die Tätigkeit im ORF-Publikumsrat ist keine bezahlte Funktion.
Er hat die Gesamtanliegen des Publikums mit dem gesetzlichen Programmauftrag abzugleichen und die daraus gewonnenen Standpunkte im Rahmen seiner Kompetenzen zu vertreten.
Dem Publikumsrat gehören 30 Mitglieder an, seine Funktionsperiode dauert vier Jahre. Die Tätigkeit im ORF-Publikumsrat ist keine bezahlte Funktion.