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Worum geht es in der Wohnungskommission?
Die Wohnungskommission ist eine Servicestelle. Sie beurteilt ein Wohnungsansuchen für eine Gemeindewohnung und kann, falls es sich um einen Härtefall handelt, eine Ausnahme von den Vergaberichtlinien empfehlen. Die Vergaberichtlinien von Wiener Wohnen sind sehr eng gefasst und lassen kaum Entscheidungsspielraum zu. Sind interessierte Mieter:innen der Meinung, dass sie Gründe für einen dringenden Wohnbedarf geltend machen können, die im regulären Verfahren unberücksichtigt bleiben müssen oder wenn die interessierten Mieter:innen ein reguläres Verfahren aufgrund von dringend vorliegendem Wohnbedarf nicht abwarten können, so können sie ihren Fall vor die Wohnungskommission bringen.
Häufig landen vor der Wohnungskommission Fälle von Überbelag, Schimmel, veränderte Lebensumstände (z.B. aufgrund eines Unfalls auf einen Rollstuhl angewiesen und nun besteht Bedarf an einer barrierefreien Wohnung). Für Obdachlose, Frauen in Notsituation usw. gibt es ein eigenes Kontingent an Wohnungen. Diese Fälle werden nicht von der Wohnungskommission behandelt.
Organisation der Wohnungskommission
Es gibt 5 Wohnungskommissionen, die jeweils für bestimmte Bezirke zuständig sind. Die Wohnungskommissionen werden mit Vertreter:innen von allen Fraktionen besetzt. Die Anzahl der Vertreter:innen bemisst sich nach dem Kräfteverhältnis im Gemeinderat. NEOS stellt in den Wohnungskommissionen jeweils ein Hauptmitglied und ein Ersatzmitglied. Entscheidet die Kommission einen Antrag positiv, so wird die Person in der Warteliste bei Wiener Wohnen vorgerückt und ihr wird ein Angebot gemacht.
Die regionale Aufteilung der Wohnungskommissionen lautet wie folgt:
WK I: 1,2,6,7,8,9, und 20 Bezirk oder außerhalb von Wien
WK II: 3,4,10 und 11 Bezirk
WK III: 5,12,13 und 23 Bezirk
WK IV: 14,15,16,17,18 und 19 Bezirk
WK V: 21. und 22. Bezirk
Die Wohnungskommission ist eine Servicestelle. Sie beurteilt ein Wohnungsansuchen für eine Gemeindewohnung und kann, falls es sich um einen Härtefall handelt, eine Ausnahme von den Vergaberichtlinien empfehlen. Die Vergaberichtlinien von Wiener Wohnen sind sehr eng gefasst und lassen kaum Entscheidungsspielraum zu. Sind interessierte Mieter:innen der Meinung, dass sie Gründe für einen dringenden Wohnbedarf geltend machen können, die im regulären Verfahren unberücksichtigt bleiben müssen oder wenn die interessierten Mieter:innen ein reguläres Verfahren aufgrund von dringend vorliegendem Wohnbedarf nicht abwarten können, so können sie ihren Fall vor die Wohnungskommission bringen.
Häufig landen vor der Wohnungskommission Fälle von Überbelag, Schimmel, veränderte Lebensumstände (z.B. aufgrund eines Unfalls auf einen Rollstuhl angewiesen und nun besteht Bedarf an einer barrierefreien Wohnung). Für Obdachlose, Frauen in Notsituation usw. gibt es ein eigenes Kontingent an Wohnungen. Diese Fälle werden nicht von der Wohnungskommission behandelt.
Organisation der Wohnungskommission
Es gibt 5 Wohnungskommissionen, die jeweils für bestimmte Bezirke zuständig sind. Die Wohnungskommissionen werden mit Vertreter:innen von allen Fraktionen besetzt. Die Anzahl der Vertreter:innen bemisst sich nach dem Kräfteverhältnis im Gemeinderat. NEOS stellt in den Wohnungskommissionen jeweils ein Hauptmitglied und ein Ersatzmitglied. Entscheidet die Kommission einen Antrag positiv, so wird die Person in der Warteliste bei Wiener Wohnen vorgerückt und ihr wird ein Angebot gemacht.
Die regionale Aufteilung der Wohnungskommissionen lautet wie folgt:
WK I: 1,2,6,7,8,9, und 20 Bezirk oder außerhalb von Wien
WK II: 3,4,10 und 11 Bezirk
WK III: 5,12,13 und 23 Bezirk
WK IV: 14,15,16,17,18 und 19 Bezirk
WK V: 21. und 22. Bezirk